Wie Du krass Steuern sparst
22 Tipps, die einschenken
Tipp 1: Nutze Dein Velo nicht nur für die Freizeit
Tipp 2: Mache Berufsauslagen geltend
Tipp 3: Setze Deinen Nebenverdienst steuerlich ab
Tipp 4: Profitiere doppelt von Deinen Versicherungen
Tipp 5: Trenne Dich von Deinem Partner am Jahresanfang
Tipp 6: Mache Deine Kinder steuerlich geltend
Tipp 7: Spare Steuern mit Aktienkauf
Tipp 8: Mit Privater Vorsorge sorgst Du zweifach vor
Tipp 9: Lerne die Grenzgänger-Direktversicherung kennen
Tipp 10: Nutze den Einkauf in die Pensionskasse
Tipp 11: Profitiere von gemeinnützigen Spenden
Tipp 12: Besuche ein Casino statt Lotto zu spielen
Tipp 13: Reduziere Deine Steuerlast mit Schuldzinsen
Tipp 14: Investiere in eine Liegenschaft
Tipp 15: Trete Deine Liegenschaft frühzeitig ab
Tipp 16: Zahle Deine Steuern zu früh
Tipp 17: Verschenke und vererbe – aber richtig!
Tipp 18: Leihe Deinen Kindern Geld!
Tipp 19: Vermiete Dein Eigenheim
Tipp 20: Zügle in den richtigen Kanton
Tipp 21: Gründe ein Unternehmen
Tipp 22: Schrumpfe Deine Steuerlast!
Tipp 1: Nutze Dein Velo nicht nur für die Freizeit
Die Schweiz ist nicht nur eine Bergsteiger- und Wanderernation, sondern auch für reichlich Velofahrer bekannt. Und die werden für ihren sportlichen Einsatz zwischen Wohnort und Arbeitsplatz belohnt: 300-700 CHF Abzug lassen die kantonalen Finanzbehörden zu. Sogar, wenn das Velo nur unregelmässig genutzt wird.
Wer es weniger sportlich mit dem öffentlichen Nahverkehr hält, kann dafür die tatsächlichen Kosten absetzen. Bei der Bundessteuer sind dies max. 3‘000 CHF.
Bei den Kosten für die Nutzung eines Autos sind die schweizer Finanzbehörden weniger grosszügig. Diese Aufwände lassen sich erst dann absetzen, wenn Wohn- und Arbeitsstätte zu weit vom öffentlichen Nahverkehr entfernt liegen, der Steuerpflichtige körperlich eingeschränkt ist oder mit dem Auto eine erhebliche Zeitersparnis gegenüber dem Nahverkehr zu erzielen ist.
Tipp 2: Mache Berufsauslagen geltend
Die schweizer Finanzbehörden erkennen einige berufliche Auslagen als abzugsfähig an. Berufskleidung, Computerausstattung, Fachliteratur, Mehrkosten für auswärtige Verpflegung, Werkzeuge und Weiterbildungen auf beruflicher Basis sind u. U. abzugsfähig. Auch Unterkunftskosten für Wochenaufenthaltern werden in einigen Kantonen anerkannt.
Bei beruflicher Weiterbildung ist jedoch die Erstausbildung ausgeschlossen. Die Abzugsbeträge für tatsächliche Weiterbildungen sind ebenso kantonal unterschiedlich wie die Belegpflicht. In einigen Kantonen können Sie bis zu 500 CHF ohne Belege ansetzen. Insgesamt werden jedoch beim Bund und den meisten Kantonen max. 12‘000 CHF beleghaft anerkannt.
Tipp 3: Setze Deinen Nebenverdienst steuerlich ab
Einkünfte aus einem Nebenverdienst musst Du selbstverständlich auch in der Schweiz versteuern. Jedoch zeigen sich der Bund und einige Kantone hier grosszügig, indem 20 % des Nebenverdienstes pauschal für Berufsauslagen abgezogen werden dürfen.
Tipp 4: Profitiere doppelt von Deinen Versicherungen
Zugegeben, nicht jede Versicherung ist abzugsfähig. Und nicht jeden Franken dafür kannst Du absetzen. Der Bund und die meisten Kantone haben einen Selbstbehalt definiert. Dieser beträgt beim Bund 5 % des Nettoeinkommens. Darüber hinaus lässt sich jedoch Einiges von der Steuer absetzen. Auto-, Motorrad- oder Hausratversicherungen gehören leider nicht dazu. Versicherungen, mit denen Du Dich selbst und Deine Gesundheit absicherst, dagegen schon. Dazu gehören Aufwände für Lebens-, Kranken-, Unfall-, Renten- oder Zahnversicherungen.
Auch Kosten, die Deine Versicherung nicht trägt, z. B. weil Du eine hohe Krankenkassen-Franchise gewählt hast oder die Kosten für Heilmittel selbst übernehmen musstest, kannst Du bei der Steuer angeben. Die Massnahmen müssen jedoch medizinisch veranlasst sein und dürfen nicht rein kosmetisch begründet werden.
Wichtig: Um alle Rechnungen zuverlässig im Versicherungsjahr berücksichtigen zu können, solltest Du die ärztlichen Behandlungen möglichst in das 1. Halbjahr legen.
Tipp 5: Trenne Dich von Deinem Partner am Jahresanfang
Eine Trennung ist zwar meist sehr emotional und wenig geplant, aber steuerlich sollte man dennoch einen kühlen Kopf bewahren. Da die meisten Kantone in Trennung lebende oder geschiedene Ehepaare im Jahr der Trennung ganzjährig als Einzelpersonen besteuern, empfiehlt es sich, diesen neuen Lebensabschnitt am Jahresbeginn zu starten. So können auch Unterhaltsbeiträge für das ganze Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt analog auch für eingetragene Lebenspartner.
Tipp 6: Mache Deine Kinder steuerlich geltend
Kinder kosten Geld. Da bringt es Deinem Portemonnaie Erleichterung, dass Du für jedes minderjährige Kind einen Betrag steuerlich geltend machen kannst. Auch Kinderbetreuungskosten lassen sich steuerreduzierend angeben. Sogar die Ausbildung volljähriger Kinder kannst Du u. U. absetzen.
Zahlst Du Alimente für minderjährige Kinder, die nicht mehr in Deinem Haushalt leben? Diese kannst Du vollständig von Deinen Einkünften abziehen. Dies gilt jedoch nicht für volljährige Kinder.
Die Empfänger von Alimenten müssen diese übrigens als Einkünfte versteuern.
Tipp 7: Spare Steuern mit Aktienkauf
Während Zinsen auf festverzinsliche Papiere einkommensteuerpflichtig sind, bleibt der Gewinn eines Aktienverkaufs u. U. steuerfrei. Vorsicht: In einigen Kantonen gelten jedoch zu fleissige Wertpapierkäufer und -verkäufer schnell als gewerblich.
Der Bezug von Mitarbeiteraktien und –optionen muss vom Arbeitnehmenden bei der Order als Einkommen versteuert werden. Kapitalgewinne aus diesem Portfolio sind dagegen komplett steuerfrei.
Tipp 8: Mit Privater Vorsorge sorgst Du zweifach vor
Du investierst in Deine private Vorsorge? Dafür wirst Du nicht nur mit grösseren Leistungen im Ruhestand belohnt, sondern auch mit Abzugsfähigkeit Deiner Einzahlungen. Leistungen in die gebundene Vorsorge kannst Du vollständig bis zum Maximalbetrag absetzen. Dies sind im Jahr 2024 für Arbeitnehmende mit Pensionskasse 7’056 CHF, für Selbstständigerwerbende ohne Pensionskasse 35’280 CHF (oder max. 20% des Nettoeinkommens). Die Abzugsfähigkeit setzt voraus, dass eine Einzahlungsbescheinigung des Vorsorgeinstituts vorliegt.
Zinsen und die Wertsteigerung bei Wertschriftenlösungen sind ohnehin steuerfrei.
Tipp 9: Lerne die Grenzgänger-Direktversicherung kennen
Du bist Arbeitnehmender in der Schweiz mit Wohnsitz in Deutschland? Du unterliegst dem Schweizer Sozialversicherungssystem, jedoch der deutschen Steuerpflicht? Dann hast Du aufgrund des ungünstigen Kursverhältnisses CHF/EUR die höhere Einkommensteuerbelastung in den letzten Jahren hautnah erlebt.
Vermindern kannst Du Deine Steuerlast, indem Du einen Sparvertrag, nämlich die Säule 3a für Grenzgänger, abschliesst. In diesen Sparvertrag kannst Du aus Deinem Nettogehalt max. 6‘240 EUR einzahlen.
Voraussetzung: Zum Abschluss benötigst Du eine Bestätigung Deines Arbeitgebers in der Schweiz.
Tipp 10: Nutze den Einkauf in die Pensionskasse
Du kannst langfristig auf Sparbeiträge verzichten und hast Dich in die Pensionskasse eingekauft? Damit nutze eines der grössten Sparpotenziale. Denn die Aufwendungen kannst Du ebenfalls von der Steuer absetzen.
Je nach Einkommenshöhe und Progression empfiehlt es sich, diese über mehrere Jahre zu verteilen.
Tipp 11: Profitiere von gemeinnützigen Spenden
Gemeinnützige Spenden kannst Du ebenfalls absetzen. In der Regel sind dies maximal 20% des Nettoeinkommens, sofern die Zuwendungen mindestens 100 CHF betrugen. Auch grössere Beträge an gemeinnützigen Spenden kannst Du steuerlich geltend machen. Beachte dazu die besonderen Bestimmungen in Deinem Kanton. In manchen Kantonen entfallen sogar jegliche Beschränkungen zu Spenden.
Auch Parteispenden kannst Du absetzen, beim Bund bis zu stattlichen 10‘100 CHF. Bei den Kantonen variieren hierzu die Regularien.
Tipp 12: Besuche ein Casino statt Lotto zu spielen
Du füllst auch jede Woche Deinen Lottozettel aus? Zwar sind seit 2013 Lottogewinne bis 1‘000 CHF bei der direkten Bundessteuer steuerfrei, Beträge darüber hinaus sind jedoch verrechnungssteuerpflichtig. Steuerfrei dagegen sind Gewinne in Schweizer Casinos.
Tipp 13: Reduziere Deine Steuerlast mit Schuldzinsen
Wer Schulden hat, ist über jede Aufbesserung des häuslichen Budgets froh. Da trifft es sich gut, dass Zinsen einiger Kredite bis zur Höchstgrenze von 50‘000 CHF abgesetzt werden können. Dies umfasst Privat- und Kreditkartenkredite ebenso wie Hypothekarzinsen.
Werterhaltende Investitionen bzw. Unterhaltskosten können bei einem Eigenheim ebenfalls abgesetzt werden. Rein wertvermehrende Aufwendungen Ihrer Liegenschaft sind in den meisten Kantonen nur dann abzugsfähig, wenn sie dem Energiesparen dienen.
Nicht absetzbar dagegen sind z. B. Leasingkosten, da es sich beim Leasingvertrag laut Bundesgericht nicht um einen Kreditvertrag, sondern um eine Gebrauchsüberlassung handelt.
Tipp 14: Investiere in eine Liegenschaft
Wer Steuern sparen und sein Vermögen geschickt anlegen will, kann sich eine Liegenschaft zulegen. Massgeblich ist für Deine Investition u. a. der geeignete Kanton, da die Liegenschaft und mögliche Erträge am Standort des Objektes versteuert werden.
Durch geeignete Wahl eines steuergünstigen Kantons lassen sich die Einkommens- und Vermögenssteuern niedrig halten. Da die Vermögenssteuer vom amtlichen Wert des Objektes und nicht vom Marktwert abhängig ist, sparst Du bis zu 50 %.
Absetzbar sind für Liegenschaften zusätzlich Verwaltungs- und Versicherungskosten, z. B. für Glas-, Wasserschaden-, Brand- und Haftpflichtversicherungen. Stockwerkseigentümer können die Betriebskosten anteilig abziehen.
Tipp 15: Trete Deine Liegenschaft frühzeitig ab
Wer seine Liegenschaft frühzeitig an seine Kinder abtritt, erhöht den Wert der Nutzniessung. Dies bringt einen enormen Vorteil: Für die Ermittlung einer Schenkungssteuer massgeblich ist in diesem Fall lediglich der amtliche Wert des Objektes abzüglich der möglichen Nutzniessung. Eine weitere Schenkungs- oder Erbschaftssteuerbelastung erfolgt im Todesfall nicht.
Tipp 16: Zahle Deine Steuern zu früh
Du glaubst, Du hast Dich verlesen? Nein, denn in der Schweiz werden nicht nur Verzugszinsen für die zu späte Zahlung von Steuern erhoben, sondern Vorauszahlungen belohnt. Und zwar mit einem Zinssatz, der über dem eines Sparbuchs liegt. Je nach Kanton gibt es bis zu 1 % Zinsen auf vorgezogene Steuerzahlungen.
Tipp 17: Verschenke und vererbe – aber richtig!
Wer seinen Eltern oder Kindern Geld verschenken will, unterliegt steuerlich einem vergünstigten Tarif. In vielen Kantonen entfällt die Schenkungssteuer in diesen Fällen sogar ganz. Geht die Schenkungen jedoch nicht an Verwandte in gerader Linie, sondern z. B. an die Schwiegertochter, erfolgt eine nicht geförderte steuerliche Schenkung mit entsprechend hohen Steuern.
Erbschaften erhalten Eheleute und direkte Nachkommen in der Regel sogar steuerfrei, da die meisten Kantone die Erbschaftssteuer abgeschafft haben. Entfernte Verwandte oder Dritte sind jedoch erbschaftssteuerpflichtig.
Informiere Dich daher am besten rechtzeitig, wie Du unnötige Steuern vermeiden kannst.
Tipp 18: Leihe Deinen Kindern Geld!
Genau das vermeidest Du eigentlich bisher mit Erfolg? In Sachen Steuern leider die falsche Taktik. Nicht nur mit der richtigen Schenkung kannst Du Steuern sparen, sondern auch, indem Du Deinen Kindern Geld leihst. Mit einem zinslosen Verwandtendarlehen – aus Barmitteln oder einer Hypothek – generieren Deine Kinder den Ertrag aus Deinem Vermögen. Dadurch reduziert sich Dein zu versteuerndes Einkommen und erhöhen sich die steuerbaren Einkünfte der Kinder.
Wird für das Verwandtendarlehen durch Dich eine Hypothek aufgenommen, erhöht sich zusätzlich noch Dein Schuldzinsabzug. Durch die Steuerprogression profitieren so alle Familienmitglieder von dieser Vorgehensweise.
Tipp 19: Vermiete Dein Eigenheim
Wer sein Haus unentgeltlich Familienmitgliedern überlässt, muss den Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Empfehlenswert ist es stattdessen, das Objekt an die Familienmitglieder zu vermieten. So ist lediglich der Mietzins zu versteuern. Jedoch gibt es hierzu unterschiedliche Regelungen der einzelnen Kantone.
Tipp 20: Zügle in den richtigen Kanton
Das komplexe Steuersystem ermöglicht es den Kantonen und Gemeinden, ganz unterschiedliche steuerliche Regularien festzulegen. Ein Umzug kann daher steuerlich sehr förderlich sein. Massgeblich für die Einkommens- und Vermögenssteuerberechnung des ganzen Jahres ist der Wohnsitz, der am Jahresende besteht. Lediglich Kapitalleistungen aus der Vorsorge werden in dem Kanton versteuert, in dem der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt der Auszahlung einer Leistung wohnte.
Tipp 21: Gründe ein Unternehmen
Die Unternehmenssteuern in der Schweiz sind überraschend niedrig. Mässige und konkret planbare Steuerbelastungen fördern Unternehmen. Besonders viel Sparpotenzial hast Du mit der Gründung einer GmbH. Auch Holdings profitieren von einer deutlich reduzierten Besteuerung. Zudem spielt der Firmensitz eine wichtige Rolle.
Tipp 22: Schrumpfe Deine Steuerlast!
Indem Du jemanden an Deine Steuererklärung lässt, der den vollen Durchblick hat. Und absolut alle Abzüge macht, die möglich sind.
Jemanden wie mich. 🙂
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